Das nachstehende Dokument enthält zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften über Verträge im Fernabsatz und im elektronischen Geschäftsverkehr. Stand: Juni 2024
Ihr Vertragspartner für alle Bestellungen auf den Webseiten https://fiindo.de und https://fiindo.com ist die:
fiindo GmbH
Große Elbstraße 145 A
22767 Hamburg
Deutschland
Eintragung im Handelsregister
Registergericht: Hamburg
Registernummer: HRB 182710
Telefon: +49 (0) 40 238 3064 33
E-Mail: mail@fiindo.de
Homepage: https://fiindo.de
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DEXXXXXXXXX
2.1. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der fiindo GmbH (nachfolgend „fiindo“ oder „wir“ genannt) und deren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“ oder „Sie“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“). Die AGB finden für sämtliche Angebote und Tätigkeiten von fiindo (nachfolgend „Leistungsangebot“) Anwendung, sofern keine abweichende vertragliche Regelung getroffen wurde. Es können für einzelne Angebote zusätzliche besondere Regelungen gelten, die diese AGB ergänzen. Mit der Geschäftsbeziehung soll keine Vereinigung oder Verein begründet werden. 2.2. Diese Geschäftsbedingungen enthalten auch die nach §312d Abs.1 BGB i.V.m. Art.246a EGBGB zu erteilenden Informationen.
3.1. Informationsdienstleistungen: fiindo stellt kostenpflichtige internetbasierte Informationen in Bezug auf Softwarelösungen und Dienstleistungen zur Verfügung. Das konkrete Leistungsangebot von fiindo ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der konkreten Angebote. Die Angebote dienen der Information und Selbstnutzung des Kunden. Es handelt sich immer um Informationen, die genereller Natur sind und nicht die individuellen Gegebenheiten einzelner Kunden berücksichtigen.
3.2. Keine Auftragsdurchführung – keine Beratung: fiindo bietet ausdrücklich keine Dienstleistungen in Bezug auf die Ausführung von Softwareinstallationen oder -anpassungen an. Es werden keine individuellen Anpassungen durchgeführt und keine speziellen Beratungen angeboten.
3.3. Die Leistungsangebote auf den Internetseiten von fiindo richten sich ausdrücklich nicht an Personen in Ländern, die das Vorhalten bzw. den Aufruf der darin eingestellten Inhalte untersagen. Personen, die solchen Beschränkungen unterliegen, dürfen kein Vertragsverhältnis mit fiindo eingehen. Im Zweifel ist mit fiindo Kontakt aufzunehmen.
3.4. Unser Angebot richtet sich an erwachsene Privatpersonen und Unternehmen. Wir behalten uns vor, Anträge von Kunden abzulehnen, insbesondere von Kunden, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
3.5. Die im Leistungsangebot enthaltenen Online-Dienstleistungen und die weitere Begleitung sind auf die im Angebot angegebenen Laufzeiten ausgelegt. Kunden von fiindo erwerben jedoch durch ihre Vertragsbeziehung die Möglichkeit, bestimmte Leistungsangebote von fiindo weiter zu nutzen. Die Einzelheiten dieser Nutzungsmöglichkeit werden durch die AGB geregelt und können von fiindo jederzeit geändert werden.
4.1. Abhängig von der gewählten Zahlungsvariante kommt der Vertrag wie nachfolgend benannt zustande: a) Unentgeltliche Leistungen Der Vertrag kommt zustande, indem sich der Kunde für ein unentgeltliches Leistungsangebot anmeldet (Angebot), indem er das Bestellformular an fiindo absendet und fiindo dem Kunden den Vertragsschluss bestätigt (Annahme). b) Kostenpflichtige Leistungen Der Vertrag kommt zustande, indem sich der Kunde für ein kostenpflichtiges Leistungsangebot von fiindo anmeldet (Angebot). Die Abgabe des Leistungsangebots erfolgt, indem der Kunde auf den „Kostenpflichtig bestellen“-Button klickt, nachdem er die dort abgefragten Pflichtangaben eingegeben hat. Sobald das Angebot bei uns eingegangen ist, überprüfen wir die Eingaben und bestätigen den Vertragsschluss mit einer Bestätigungs-E-Mail (Annahme).
4.2. Unabhängig von unserer Annahme bestätigen wir den Eingang des Angebots unverzüglich per E-Mail. Beachten Sie hierbei bitte, dass es sich bei der Eingangsbestätigung noch nicht um unsere Annahme handelt.
4.3. fiindo behält sich vor, mit ihrer Leistung erst nach Ablauf von etwaigen Widerrufsfristen zu beginnen.
Sofern fiindo das Leistungsangebot eine Testphase enthält bzw. fiindo einen Gastzugang bereitstellt, ist der Kunde beim erstmaligen Bezug dieses Leistungsangebots nicht zur Zahlung eines Entgelts verpflichtet. Die Testphase beginnt mit Erhalt der Zugangsdaten zu dem Leistungsangebot. Während der Testphase kann der Kunde das Leistungsangebot ausgiebig testen. Nach Ablauf der Testphase endet das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und fiindo, ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf.
Verbrauchern im Sinne des §13 BGB steht bei Abschluss eines Vertrages im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb von Geschäftsräumen ein Widerrufsrecht nach §312g BGB zu. Die Einzelheiten des Widerrufsrechts und dessen Wahrnehmung entnehmen Sie der gesonderten Widerrufsbelehrung.
7.1. Der Vertragstext wird bei uns gespeichert, kann jedoch nach Abschluss des Bestellvorgangs nicht mehr bei uns abgerufen werden. Mit unserer Annahme erhält der Kunde jedoch den Vertragstext per E-Mail übermittelt. Dieser kann ausgedruckt und/oder bei dem Kunden archiviert werden. Der Kunde hat dieses Vertragsdokument zu prüfen und etwaige Unrichtigkeiten fiindo umgehend mitzuteilen.
7.2. Der Vertragsschluss und die Vertragsabwicklung erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache. Vor Absendung der Bestellung, d.h. vor Anklicken des „Kostenpflichtig Kaufen“-Buttons, hat der Kunde die Gelegenheit, Eingabefehler zu erkennen und zu berichtigen. Prüfen Sie bitte vor Abschluss des Bestellvorgangs Ihre Auswahl sorgfältig.
8.1. Soweit nicht abweichend angegeben, sind zur Nutzung des Leistungsangebots ein geeignetes Endgerät, das mit einer zum Vertragszeitpunkt aktuellen handelsüblichen Software ausgestattet ist, und ein Zugang zum Internet erforderlich. Der Kunde hat selbst festzustellen und zu gewährleisten, ob seine Geräte und die von ihm verwendete Software die erforderlichen technischen Voraussetzungen erfüllen. Aktuelle Informationen hierzu kann er bei fiindo anfragen.
8.2. fiindo kann während der Laufzeit entsprechend der Entwicklung von technischen Programmen im Rahmen der Vertragslaufzeit die verwendeten Programme technisch weiterentwickeln. Dies kann zu erhöhten technischen Voraussetzungen bei dem Kunden führen, hierfür ist allein der Kunde verantwortlich.
9.1. Die Höhe des zu zahlenden Vertragsentgelts richtet sich nach dem bei Vertragsschluss gültigen Preisverzeichnis von fiindo und den Preisangaben in den jeweiligen Angeboten. Eingeschlossen sind Begleitmaterialien in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Umfang („Leistungsangebot“). Das Preisverzeichnis von fiindo wird Teil der Vereinbarung mit dem Kunden.
9.2. Bei der Nutzung des Leistungsangebots fallen Verbindungskosten und Fernkommunikationskosten an, die der Kunde zu tragen hat. Hierbei handelt es sich um die Kosten, die der vom Kunden verwendete Telekommunikationsanbieter erhebt. Von Seiten fiindo werden dem Kunden keine Kosten für Fernkommunikationsmittel berechnet.
9.3. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
10.1. fiindo wird dem Kunden über die gebuchten Leistungen eine Rechnung ausstellen, die der Kunde nach Abschluss des Bestellvorgangs per E-Mail von fiindo übermittelt erhält.
10.2. Sofern der Kunde fiindo ein SEPA-Mandat erteilt, erfolgt die Zahlung per Lastschrift von dem dort genannten Bankkonto.
10.3. Das vereinbarte Entgelt ist mit Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig. Der Einzug einer Lastschrift erfolgt zehn (10) Tage nach Rechnungsdatum. Die Frist zur Vorabankündigung (PreNotification) wird auf fünf (5) Tage verkürzt. Der Kunde sichert zu, für die Deckung seines angegebenen Kontos zu sorgen.
10.4. Die Form der Rechnungsstellung liegt im Ermessen von fiindo, insbesondere ist auch eine elektronische Rechnungsstellung zulässig.
11.1. fiindo steht als Unternehmen mit einer Vielzahl von Anbietern und Dienstleistern im Bereich der Softwarelösungen und Dienstleistungen in geschäftlichem Kontakt. Es werden auch im Rahmen des Angebots von fiindo verschiedene Dienstleister genannt. fiindo kann hierbei auch Vergütungen von Dritten erhalten, die auch im Zusammenhang mit einem Verhalten des Kunden stehen können. Dies kann eine Interessenkollision in der Form begründen, dass fiindo das Angebot solcher Unternehmen aufgrund solcher überwiegend berücksichtigt. Diese Drittunternehmen sind keine Erfüllungsgehilfen von fiindo und fiindo haftet nicht für deren Tätigkeiten.
11.2. Autoren von Informationsmaterialien und Unterlagen können in einigen der dort angesprochenen Themen selbst tätig sein und deswegen einer Interessenkollision unterliegen. fiindo hat diese Personen verpflichtet, solche Interessenkollisionen offenzulegen und wird diese, soweit ihr bekannt, offenlegen.
12.1. Die Verträge werden für eine feste Laufzeit abgeschlossen. Die jeweilige Laufzeit wird in den jeweiligen Angeboten festgelegt. Sie beträgt maximal 24 Monate. Die Laufzeit beginnt mit dem Vertragsschluss, sofern sich aus dem Leistungsangebot keine gegenteilige Vertragslaufzeit ergibt, etwa durch eine Testphase. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt. Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit erhält der Kunde jedoch einen zeitlich unbefristeten Zugang zu dann gültigen Leistungen, entsprechend diesen Vertragsbedingungen.
12.2. Dem Kunden steht es frei, das Leistungsangebot im Rahmen dieser nachvertraglichen Nutzungsmöglichkeit unentgeltlich weiterhin zu nutzen, mit Ausnahme von Testphasen. Eine Testphase endet mit Ablauf der vorgesehenen Laufzeit. Das im Rahmen der nachvertraglichen Nutzungsmöglichkeit nutzbare Leistungsangebot wird von fiindo festgelegt und kann sich von den kostenpflichtigen Nutzungsmöglichkeiten unterscheiden und auch von dem Umfang der vorherigen kostenpflichtigen Nutzung abhängig sein.
12.3. Nach dem Ende der abgeschlossenen festen Laufzeit steht jeder Partei in Bezug auf etwaige rechtliche Verbindung ein ordentliches Kündigungsrecht zu.
13.1. Unberührt bleibt das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.
13.2. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde versucht, Vorrichtungen, die fiindo zum Schutz gegen die Nutzung von Leistungsangeboten über den vertraglich zulässigen Umfang hinaus eingerichtet hat, zu umgehen oder zu überwinden oder wiederholt erheblich gegen die eingeräumten Nutzungsrechte verstoßen hat und dieses Verhalten trotz Abmahnung von fiindo nicht unterlässt.
fiindo ist berechtigt, den Zugang zu den bereitgehaltenen Dienstleistungen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu dem Kunden zu sperren, insbesondere mit Ablauf der Testphase.
fiindo ist nicht verpflichtet, ein Leistungsangebot umfassend und zeitlich unbegrenzt zur Verfügung zu stellen. fiindo kann das jeweilige Leistungsangebot verändern, verringern, erhöhen oder ganz einstellen. Sofern das Leistungsangebot ganz eingestellt werden sollte, können zahlende Kunden für die noch nicht abgelaufene Vertragslaufzeit eine proportionale Rückerstattung der Vergütung verlangen. Kunden, deren vergütungspflichtige feste Vertragslaufzeit bereits abgelaufen ist und die das Angebot von fiindo im Rahmen einer nachvertraglichen Nutzung unentgeltlich nutzen, erhalten keinerlei finanziellen Ausgleich. fiindo kann auch allein die nachvertragliche Nutzung beschränken oder einstellen.
16.1. Die Mängelgewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, modifiziert durch die nachfolgenden Bestimmungen: fiindo wird die Leistungsangebote mit der zu erwartenden Sorgfalt planen und durchführen. Eine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit der Leistungsangebote oder den Eintritt eines von dem Kunden mit der Nutzung des Leistungsangebots verfolgten Zweckes oder Erfolges übernimmt fiindo nicht.
16.2. Die in den jeweiligen Beschreibungen enthaltenen oder sonst wie dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zur Kenntnis gelangten Produktbeschreibungen der Leistungsangebote stellen keine Garantie oder Zusicherung von Eigenschaften dar.
16.3. Der Kunde hat ein Kündigungsrecht nach § 543 Abs. 2 Satz 1 BGB wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nur in dem Fall, dass fiindo den Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt hat oder die Mängelbeseitigung als endgültig fehlgeschlagen anzusehen ist.
16.4. Schadensersatzansprüche wegen Mängeln stehen dem Kunden nur zu, soweit die Haftung nicht nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist.
17.1. Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf unsere Pflichtverletzung, unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die durch Fehlen einer von uns garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden.
17.2. Wir haften unbeschränkt für Schäden, die von uns oder einem gesetzlichen Vertreter oder einem unserer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
17.3. Bei der leicht fahrlässig verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir außer in den Fällen des Absatzes 17.1 und 17.4 der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. „Wesentliche Vertragspflichten“ sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf.
17.4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
17.5. fiindo haftet nicht für Angaben oder Tätigkeiten Dritter, auch wenn diese im Rahmen der Tätigkeit von fiindo benannt werden. Bei solchen Dritten handelt es sich um von fiindo unabhängige Unternehmen.
17.6. Jede weitere Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
18.1. Mit Vertragsschluss wird dem Kunden das Recht eingeräumt, die Leistungsangebote im Rahmen der gesetzlichen oder vertraglich im Einzelnen bestimmten Regelung zu nutzen.
18.2. Für Informations- und Datenbankprodukte werden nicht übertragbare und nicht ausschließliche Nutzungsrechte zeitlich befristet für die Dauer der vereinbarten Laufzeit des Vertrages übertragen.
18.3. Die Leistungsangebote sind urheberrechtlich geschützt als Datenbankwerke und Datenbanken. Einzelne Dokumente sind darüber hinaus ebenso urheberrechtlich geschützt als Werke. Soweit die tatsächliche Nutzung dieser Leistungsangebote unseren berechtigten Interessen in unzumutbarer Weise zuwiderläuft, sind wir berechtigt, den Zugriff auf die Datenbanken und Datenbankwerke einzuschränken oder zu verhindern. Dies gilt insbesondere bei einer Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe wesentlicher Bestandteile oder die wiederholte und systematische Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe und Zugänglichmachung von unwesentlichen Bestandteilen der Datenbank oder des Datenbankwerks. Alle nachstehend nicht ausdrücklich aufgeführten Urheberrechte, Nutzungsrechte und sonstige Schutzrechte an den Informations- und Datenbankwerken verbleiben bei fiindo.
18.4. Der Kunde erwirbt für die Vertragslaufzeit das Recht, auf Information und Datenbanken von jedem Endgerät zuzugreifen, das für die Desktop-Version des MetaTraders4 unter Windows geeignet ist.
18.5. Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistungen nur für eigene private Zwecke zu nutzen und Dritten weder unentgeltlich noch entgeltlich zur Verfügung zu stellen oder einen Zugriff hierauf zu ermöglichen. Die Dienstleistungen dürfen pro Mitgliedschaft nur durch eine Person genutzt werden.
19.1. Sofern sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug befindet, behält sich fiindo vor, diesem für notwendige Mahnungen Mahngebühren in Rechnung zu stellen, es sei denn, der Kunde weist fiindo nach, dass die Kosten für die Mahnungen überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger sind als die geltend gemachten Mahnkosten. Die Mahnkosten betragen für die 1. Mahnung 2,50 € und für die 2. Mahnung 5,00 €.
19.2. Darüber hinaus sind wir berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von fünf (5) Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz geltend zu machen, bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, in gesetzlicher Höhe.
19.3. Die Geltendmachung von weiteren Verzugsschäden wird durch die Geltendmachung von Mahngebühren und/oder Zinsforderungen nach dieser Ziffer 19 nicht ausgeschlossen.
19.4. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, (i) soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; und/oder (ii) soweit die der Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts zugrunde liegenden Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
fiindo ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier (4) Wochen Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb von zwei (2) Wochen nach Anzeige der Vertragsübernahme zu kündigen.
21.1. fiindo übernimmt keine Haftung für bereitgestellte Informationen und Daten. Die bereitgestellten Informationen stellen in keiner Weise einen Aufruf zur individuellen oder allgemeinen Nachbildung durch entsprechende Nutzung durch den Kunden dar. Informationen stellen keine Aufforderung zum Kauf oder zur Nutzung dar. Eine Haftung für mittelbare und unmittelbare Folgen der veröffentlichten Inhalte ist somit ausgeschlossen, soweit sich aus Ziffer 16 und 17 dieser AGB nichts Gegenteiliges ergibt.
21.2. Unsere Leistungsangebote beruhen auf Quellen, die wir für seriös, vertrauenswürdig und zuverlässig halten. Obwohl die in den Analysen und Einschätzungen der fiindo enthaltenen Wertungen und Aussagen mit der angemessenen Sorgfalt erstellt wurden, übernehmen wir keinerlei Verantwortung oder Haftung für Richtigkeit, Fehler, Genauigkeit, Vollständigkeit und Angemessenheit der dargestellten Sachverhalte, Versäumnisse oder falsche Angaben.
21.3. Die von fiindo veröffentlichten Informationen sind allgemeiner Natur und beruhen nicht auf den individuellen Gegebenheiten bestimmter Kunden. Sie stellen keine individuellen Empfehlungen dar.
21.4. fiindo ist nicht verantwortlich für Konsequenzen, die durch die Verwendung von Informationen durch den Kunden entstehen. Dies gilt speziell für Verluste, welche durch die Verwendung oder die Unterlassung der Verwendung aus den in den Veröffentlichungen enthaltenen Ansichten und Rückschlüsse für den Kunden folgen bzw. folgen könnten. fiindo übernimmt keine Garantie dafür, dass genannte Ziele oder mögliche Erfolge erreicht oder erzielt werden. fiindo führt keine Beratung durch. Kunden sollten sich zur weiteren Information über die Risiken und Chancen ihres beabsichtigten Vorgehens an entsprechende Fachleute ihres Vertrauens wenden.
21.5. Jede Nutzung ist mit Risiken behaftet. Kunden, die aufgrund der veröffentlichten Inhalte Entscheidungen treffen bzw. Aktivitäten durchführen, handeln in vollem Umfang auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko.
22.1. Der Kunde hat die von fiindo bekannt gegebenen Kommunikationsmittel und Adressen zu nutzen, wenn er sich an fiindo wendet. fiindo kann zur Kommunikation mit dem Kunden die von diesem zuletzt bekannt gegebenen Kontaktdaten nutzen. Sofern eine Versendung mit der Post erfolgt, gilt sie im Rahmen der postüblichen Postlaufzeit als bei dem Kunden zugegangen. Als übliche Postlaufzeit werden vier Werktage vereinbart. fiindo kann Mitteilungen und Unterlagen an den Kunden auch elektronisch, insbesondere an die mitgeteilte E-Mail-Adresse des Kunden schicken. Der Kunde wird etwaige Änderungen seiner Kontaktdaten fiindo umgehend mitteilen. 22.2. Der Kunde kann Anzeigen und Erklärungen gegenüber fiindo auch in Textform abgeben.
23.1. Auf den mit uns geschlossenen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Verbrauchers anwendbar sein, sofern es sich zwingend um verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.
23.2. Gegenüber Unternehmern ist Erfüllungsort und Gerichtsstand jeweils Hamburg.
24.1. Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet, die unter folgendem Link abgerufen werden kann: https://ec.europa.eu/consumers/odr
24.2. fiindo unterliegt keinem allgemeinen außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Eine weitergehende außergerichtliche Streitschlichtung ist nicht vorgesehen. fiindo weist darauf hin, dass wir nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen.
25.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die weiteren Bestandteile des Vertrages zwischen dem Kunden und fiindo können von fiindo mit zukünftiger Wirkung einseitig geändert und ergänzt werden. Dies gilt insbesondere für Änderungen, die wegen der Änderung rechtlicher Regelungen und technischer Gegebenheiten erforderlich werden und keine Veränderung der wesentlichen Vertragsinhalte zur Folge haben. Diese Änderungen werden dem Kunden über den vereinbarten elektronischen Kommunikationsweg bekannt gegeben. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann dies auch postalisch in Textform geschehen. Die Änderungen und Ergänzungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht auf dem vereinbarten elektronischen Weg bzw. postalisch in Textform Widerspruch einlegt. Der Widerspruch muss durch den Kunden innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Änderung an fiindo abgesendet werden. Redaktionelle Änderungen, Klarstellungen und offensichtliche Fehler, sachliche Änderungen tatsächlicher Umstände (z.B. Adressänderung, Telefonnummer etc.), die keine Änderung des Vertragsinhaltes darstellen, sind keine Änderungen und können von fiindo jederzeit richtiggestellt werden.
25.2. Änderungen und Ergänzungen durch den Kunden werden erst mit schriftlicher Bestätigung seitens fiindo wirksam.
fiindo wird alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen entsprechend den Bestimmungen über den Datenschutz behandeln. Wegen der Einzelheiten wird auf die Datenschutzerklärung von fiindo verwiesen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsvereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.